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Stromspeicher Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Speicher“ der KfW

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Betreiber von Photovoltaikanlagen können durch den Einsatz eines Stromspeichers den Eigenverbrauch ihrer selbst erzeugten Energie deutlich steigern. Dies führt zwangsläufig zu einem Plus an Klimaschutz sowie zur Entlasstung der Stromnetze und entspricht damit dem regenerativen und dezentralen Versorgungsprinzip der Energiewende. So gesehen bieten Stromspeicher nicht nur einen Mehrwert für die privaten Betreiber, sondern sind auch gesamtgesellschaftlich von zentralem Nutzen. Dies hat die Politik erkannt und durch staatliche Fördermittel einen zusätzlichen Kaufanreiz für Batteriespeicher geschaffen. Zwar werden Speichersysteme für die Anwendung in privaten Haushalten in der Anschaffung zusehends günstiger und damit auch immer wirtschaftlicher, die anfängliche Investition in einen Speicher – möglicherweise in Verbindung mit einer Solarstromanlage – muss dennoch zunächst finanziert werden. An dieser Stelle kommt das Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Speicher“ der KfW-Bankengruppe ins Spiel.

Ratgeber Stromspeicher kaufen


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Staatliche Förderung von Stromspeichern

Im Mai 2013 trat das Marktanreizprogramm der Bundesregierung für Stromspeicher in Kraft, welches seither den Kauf von Batteriepeichern, auch in Kombination mit Photovoltaikanlagen, fördert. Im Kern des Programms stehen zinsgünstige Kredite der staatlichen KfW-Bankengruppe sowie attraktive Tilgungszuschüsse aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dadurch können die Anschaffungskosten für einen Stromspeicher erheblich gesenkt werden.

Eine Inanspruchnahme der staatlichen Förderung ist sowohl bei der Installation einer neuen Photovoltaikanlage in Kombination mit einer Sonnenbatterie möglich, als auch im Falle der Speichernachrüstung einer bereits bestehenden Solaranlage. Bei der Neuerrichtung einer Anlage mit Batteriespeicher gilt ein Fördersatz von maximal 600 Euro pro Kilowatt Peak (kWp). Eine nachgerüstete Solarbatterie wird mit einem erhöhten Satz von bis zu 660 Euro pro kWp gefördert, jedoch nur, wenn die betreffende Photovoltaikanlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurde. Generell gilt: Der staatliche Tilgungszuschuss beläuft sich auf maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Auflagen für die Stromspeicher Förderung

Die wichtigsten Auflagen für eine Inanspruchnahme der staatlichen Förderung von Stromspeichern in der Übersicht:

- Je Photovoltaikanlage wird stets nur ein Speichersystem gefördert.

- Das Förderangebot richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Landwirte und Freiberufler.

- Der Stromspeicher befindet sich in Deutschland und wird mindestens fünf Jahre zweckentsprechend betrieben.

- Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage, die mit dem Batteriespeicher verbunden ist, darf 30 kWp nicht überschreiten.

- Die maximale Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage darf nicht mehr als 60 Prozent der installierten Leistung betragen. Die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung gilt prinzipiell für die gesamte Lebensdauer der Solaranlage, mindestens aber für 20 Jahre.

- Von der Förderung generell ausgeschlossen sind Eigenbauanlagen, Prototypen sowie gebrauchte Anlagen.

Stromspeicher-Förderung beantragen

Zwei wichtige Punkte sind für eine erfolgreiche Inanspruchnahme der Stromspeicher-Förderung zu beachten: Erstens müssen das Darlehen und der staatliche Zuschuss unbedingt vor der Anschaffung des Stromspeichers beantragt werden. Zweitens erfolgt die Antragstellung nicht direkt bei der KfW, sondern über Kreditinstitute, also Banken und Sparkassen, die die Haftung für den durchgeleiteten Kredit übernehmen. In der Regel kann das Vorhaben mit der jeweiligen Hausbank umgesetzt werden. Interessierte wenden sich zunächst an einen Fachbetrieb und holen ein entsprechendes Angebot für das Speichersystem ihrer Wahl ein. Anschließend können der staatliche Zuschuss sowie ein zinsgünstiges Darlehen der KfW-Bankengruppe beantragt werden, welches bis zu 100 Prozent der Kaufsumme deckt und Laufzeitvarianten zwischen fünf und 20 Jahren bietet. Der Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten wird nach Inbetriebnahme des Batteriespeichers über die Hausbank abgewickelt und nicht ausgezahlt, sondern als Minderung der Kreditschuld verrechnet.

Förderung ergänzt Wettbewerb

Das staatliche Förderprogramm ist ein wichtiges Signal für den Stromspeichermarkt: Während der Anlaufphase, in der die Kosten für Speichersysteme noch relativ hoch ausfallen, setzen die Fördermittel entscheidende Kaufanreize für Haushalte. Mit wachsendem Interesse der Verbraucher und fortschreitender Technologie drängen nach und nach mehr Anbieter auf den Markt und schaffen eine steigende Produktvielfalt zu sinkenden Preisen. Diese Entwicklung hat bereits begonnen. In Kombination mit dem fortschreitenden Wettbewerb macht die staatliche Förderung Stromspeicher für Privathaushalte nicht nur generell umsetzbar, sondern zusehends lukrativ.

Förderung und Rendite mit Fachhändlern berechnen

Sie planen die Anschaffung eines Strompeichers und möchten die diesbezüglichen Kosten und Zuschüsse mit einem Fachhändler besprechen? Dann nehmen Sie Kontakt auf. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl in die Suchbox auf der linken Seite unterhalb der Navigation ein und machen Sie auf der nächsten Seite ein paar Angaben zu Ihrem Projekt. Anschließend erhalten Sie kostenlose Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region.